Freitag, 20. Februar 2015

Streit um Autozug nach Sylt geht weiter

Schleswig-Holstein verliert erneut im Kampf um den Autozug vor Gericht. Info für Gäste der
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Schleswig-Holstein ist bei seinem Kampf um den Sylt-Autozug erneut gescheitert: Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die DB Netz abgelehnt. Das bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in der Presse
Mit der einstweiligen Verfügung wollte sich das Land dagegen wehren, dass es bei dem Vergabeverfahren um den Autozug ausgeschieden ist – die DB Netz hatten den Antrag Schleswig-Holsteins als „unplausibel“ eingestuft. Um höhere Chancen bei der Vergabe zu haben, hatte sich das Land damit beworben, die Strecke ab Risum-Lindholm statt ab Niebüll betreiben zu wollen.

Schleswig-Holstein hatte sich gemeinsam mit dem jetzigen Betreiber, der DB Fernverkehr, und dem amerikanischen Unternehmen Railroad Developement Corporation (RDC) darum beworben, die lukrative Autozugstrecke ab Ende 2015 betreiben zu können. Geht es nach der DB Netz AG, soll RDC die Strecke betreiben. Dies wird momentan von der Kontrollbehörde Bundesnetzagentur geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung soll am  Montag bekannt gegeben werden.


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